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Track 05-06 | Anschaffungsnahe Aufwendungen: OFD Rheinland beantwortet Zweifelsfragen
Die OFD Rheinland nimmt nach einer Bund-Länder-Abstimmung in einer aktuellen Verfügung zu offenen Fragen hinsichtlich der einkommensteuerlichen Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen Stellung, die durch das Nebeneinander von Verwaltungsanweisung und gesetzlicher Neuregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entstanden sind.
Track 05 | Einführung, Beseitigung der Funktionsuntüchtigkeit, Sanierung in Raten
Für Vermieter macht es – wie Sie wissen – einen großen Unterschied, ob die Kosten für eine Baumaßnahme als Herstellungskosten oder aber als Erhaltungsaufwand einzustufen sind. Da ist es ärgerlich, dass die einschlägige und nach wie vor gültige Anweisung des Bundesfinanzministeriums nicht auf dem neuesten Stand ist. Das BMF-Schreiben aus dem Jahre 2003 ist immerhin mehr als sieben Jahre alt. Es berücksichtigt insbesondere nicht die gesetzliche Neuregelung zu anschaffungsnahen Aufwendungen.
In § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG heißt es seit der Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz 2003: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden....