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Track 04 | Lohnsteuer: Steuerliche Behandlung der Mahlzeitgestellung bei Auswärtstätigkeit
In einer aktuellen Kurzinformation weisen die Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster den Lohnsteuer-Außendienst an, in den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 (LStÄR 2011) geplante Vereinfachungen bei der Gestellung von Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten bereits rückwirkend ab Jahresbeginn 2010 anzuwenden.
Die nächste Verwaltungsanweisung, die wir Ihnen jetzt vorstellen, betrifft die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber gestellt werden. Und zwar anlässlich einer Auswärtstätigkeit, einer doppelten Haushaltsführung oder einer Fortbildung.
Das Bundesfinanzministerium hatte bereits im März 2010 die formalen Voraussetzungen für die Gestellung eines Frühstücks durch den Arbeitgeber in Verbindung mit einer Übernachtung bei einer Auswärtstätigkeit gelockert. Enthält die Rechnung eines Hotels einen Sammelposten für das Frühstück sowie für die Nutzung von Telefon und Internet, kann seit Jahresanfang 2010 für das Frühstück ein Pauschbetrag von 4,80 € angesetzt werden.
Weitere Erleichterungen sind geplant. Vereinfacht werden soll die Abgabe aller Arten von Mahlzeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit...