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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 02-03 | Reisekosten: BMF regelt Absetzbarkeit von gemischten Aufwendungen

Das BMF hat zur aktuellen BFH-Rechtsprechung zur Beurteilung gemischter Kosten, insbesondere bei beruflich und privat veranlassten Reisen, Stellung genommen. Sobald die Aufwendungen einen betrieblichen bzw. beruflichen Nutzungsanteil von 10 % überschreiten, können sie grundsätzlich nach Veranlassungsbeiträgen aufgeteilt werden. Wie erwartet, stellt das BMF hohe Anforderungen an die Mitwirkung des Steuerpflichtigen, der die Aufteilung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darlegen und nachweisen muss.

Track 02 | Einführung, nicht abziehbare Aufwendungen der Lebensführung

Sehr ausführlich hatten wir Sie in der letzten Ausgabe unserer Hör-CD über die neuen Regeln bei gemischt veranlassten Aufwendungen informiert. Bekanntlich hat sich der Große Senat des Bundesfinanzhofs vom Aufteilungs- und Abzugsverbot verabschiedet. Gemischt veranlasste Reisen sind zum Vorteil unserer Mandanten in vielen Fällen nicht mehr insgesamt als Einheit zu beurteilen. In mehreren Folgeentscheidungen hatten die BFH-Richter jüngst die geänderte Rechtsprechung zu beruflich und privat veranlassten Reisen präzisiert. Jetzt hat sich auch das Bundesfinanzministerium zu Wort geme...

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