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IWB Nr. 16 vom Seite 581

Steuerrechtlicher Informationsaustausch mit Malta beschlossen

[i]Neuer Art. 26 zum DBA Malta verhandeltDeutschland und Malta haben sich am in Malta über den neuen Informationsaustausch, der zur Durchführung des bestehenden DBA vom notwendig ist, per Änderungsprotokoll vertraglich geeinigt.

Zukünftig werden die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Informationen austauschen, die zur Durchführung des DBA oder zur Anwendung oder Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung eines Vertragsstaates, eines seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften erhoben werden, notwendig sind. Es sei denn, die diesem Recht entsprechende Besteuerung widerspricht ihrerseits dem DBA.

[i]Erweiterung des bisherigen InformationsaustauschsInsgesamt umfasst das Protokoll die Art. I–III. In Art. I ist die neue erweiterte Informationsaustauschvorschrift des Art. 26 DBA Malta enthalten. Diese orientiert sich an den aktuellen Informationsaustauschregelungen und erweitert die bestehende Regelung. In Art. II ist die zugehörige und ebenfalls erweiterte Bestimmung im Protokoll des Abkommens enthalten. In Art. III ist der Bereich des Inkrafttretens der Neuregelungen vereinbart worden.

Wie sonst auch bedarf das Protokoll noch der Ratifikation. Das Protokoll tri...

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