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Entwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
[i]Fachlich notwendiger VerordnungsbedarfDie Bundesregierung hat mit Stand eine Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vorgelegt. Die Verordnung greift den im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendigen Verordnungsbedarf auf.
[i]Von der Mantelverordnung betroffene RegelungsbereicheDie nachfolgenden Regelungsbereiche sind u. a. von der Mantelverordnung betroffen:
Anpassung an organisatorische Veränderungen in der Sozialverwaltung der Länder (§ 65 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung);
Folgeänderung im Lohnsteuerabzugsverfahren (Lohnkonto) nach einer Änderung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (§ 4 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung);
Erhöhung bzw. Einführung von Bagatellgrenzen im Erbschaftsteuerrecht für Anzeigen von Vermögensverwahrern und -verwaltern sowie von Versicherungsunternehmen (§§ 1–3 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung) sowie Erhöhung von Bagatellgrenzen für Anzeigen der Gerichte und Notare (§§ 7 und 8 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung);
Regelung über Aufbewahrungspflichten der Steuerberaterkammern für Prüfungsunterlagen im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung (§ 32 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften);
Anpassung der Regelungen zum beleg- und buchmäßigen Nachweis im Umsatzsteuerrecht bei Ausfuhrlieferungen (Be- und Verarbeitun...