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Einkommensteuer | Steuerunschädlicher Einsatz einer Lebensversicherung als Sicherheit für ein Policendarlehen bei Vorfinanzierung von Anschaffungskosten durch Eigenmittel
Darlehen aus Policendarlehen dienen auch dann i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten, wenn ein Teil dieser Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Stpfl. aus anderen Mitteln gezahlt wird, der Stpfl. aber bei Veranlassung dieser Zahlung berechtigt von einer Gutschrift der Darlehensvaluta spätestens im Zeitpunkt der Zahlung ausgehen kann (Abgrenzung zu den , BFH/NV 2005 S. 184, und vom , Kurzinfo StuB 2007 S. 829, sowie vom , BFH/NV 2005 S. 694; vom , StuB 2005 S. 594; vom , BFH/NV 2006 S. 264; Bezug: § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum gültigen Fassung).
Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG in de...