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Zur Notwendigkeit eines unabhängigen Rechnungslegungsgremiums in Deutschland
Konsequenzen aus der Kündigung des Standardisierungsvertrags
Durch die Kündigung des Standardisierungsvertrags mit dem BMJ durch das DRSC gehen die gesetzlichen Aufgaben des DRSC auf den Gesetzgeber über.
Die Bilanzierungspraxis muss ein eigenes Interesse daran haben, dem Gesetzgeber ein unabhängiges Gremium an die Seite zu stellen, das ihn bei der weiteren Entwicklung des HGB berät und das gleichzeitig für den Erhalt einer eigenständigen, deutschen Rechnungslegung kämpft.
Die Neuaufstellung des deutschen Standardsetters darf nicht zur Interessenvertretung allein der großen Bilanzierer und großen WP-Gesellschaften degradiert werden.
Nach seiner Etablierung im Jahr 1998 hat das DRSC im Juni 2010 den Standardisierungsvertrag mit dem BMJ zum Jahresende gekündigt. Die gesetzlichen Aufgaben des DRSC gehen dann auf den Gesetzgeber über. Deutschland verliert damit ein unabhängiges Gremium, das sich um die Belange der nationalen und internationalen Rechnungslegung kümmert. Dies muss verhindert werden. Gleichzeitig darf eine dem jetzigen DRSC nachfolgende Institution nicht zum lobbyistischen Interessenverband der „Großen” (Bilanzierer und Wirtschaftsprüfer gleichermaßen) werden.