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Behandlung der Aufwendungen für Auslandsreisen
Die jüngeren Stellungnahmen von BFH und BMF
Was gilt zur privaten Mitveranlassung beruflicher Reisen?
Wie ist der Aufteilungsmaßstab gemischt veranlasster Reisen zu bestimmen?
Was gilt nach dem Beschluss des GrS vom und dem allgemein?
Über den Beschluss des GrS des , nach dem entgegen der bisher langjährig vertretenen Auffassung § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG einer Aufteilung von Aufwendungen, die teilweise betrieblich (beruflich) veranlasst sind, in als Betriebsausgaben (Werbungskosten) abziehbare und nicht nichtabziehbare privat veranlasste Aufwendungen nicht entgegensteht, hat Seifert in dieser Zeitschrift berichtet . Anlass war der Vorlagebeschluss des VI. Senats des . In diesem Verfahren war darüber zu entscheiden, ob die Aufwendungen für eine teilweise beruflich und im Übrigen privat veranlasste Reise auch insoweit anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind, als sie nicht ausschließlich der beruflichen Sphäre zugeordnet werden können. Inzwischen liegen Entscheidungen des BFH zu Einzelfällen vor, in denen auf der Grundlage des vorbezeichneten Beschlusses über di...