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Lohnsteuer | Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung
Nach dem entscheidet sich die Frage, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG unterhält, unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den Finanzgerichten als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung. Dabei ist der Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung im Sinne einer conditio sine qua non.