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Bilanzierung | Behandlung des Erwerbs eigener Anteile
Das sein Schreiben zur steuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile aufgehoben. Die Grundsätze des Schreibens v. (BStBl 1998 I S. 1509 ff.) sind in allen offenen Fällen, die unter das Halbeinkünfteverfahren fallen, nicht mehr anzuwenden. Die Grundsätze sind auf das damalige Vollanrechnungsverfahren zugeschnitten und aufgrund zwischenzeitlich erfolgter umfangreicher Gesetzesänderungen überholt.