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Arbeitszimmer: BMF-Schreiben regelt vorläufige Besteuerung
BVerfG verlangt gesetzliche Neuregelung
[i]BMF regelt, wie Finanzämter bis zur Gesetzesänderung verfahren sollenDas NWB HAAAD-47535 entschieden, dass die seit 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend ab 2007 zu beseitigen. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nach der Entscheidung des BVerfG im Umfang der von ihm festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen.
Die Finanzverwaltung hat mit NWB EAAAD-48291 angeordnet, wie in der Zeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu verfahren ist. Die Regelungen gelten aufgrund der erforderlichen EDV-Umsetzung so bald wie möglich, aber spätestens ab dem .
In der Praxis sind folgende Fälle zu unterscheiden
[i]Endgültige und unanfechtbare Bescheide können nicht
geändert werden Bestandskräftige Bescheide:
Endgültige Steuerbescheide, in denen Aufwendungen für ein
häusliches Arbeitszimmer...