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Keine Minderung der Anschaffungskosten bei Nichtzahlung des Kaufpreises
Die Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut sind nicht um einen verdeckten Zinsanteil zu mindern, wenn der Erwerber den Kaufpreis über längere Zeit hinweg vertragswidrig nicht zahlt. Nach einem Beschluss des FG Berlin-Brandenburg ist in der vertragswidrigen Nichtzahlung des Kaufpreises keine Stundung zu sehen, die die Anschaffungskosten um einen verdeckten Zinsanteil mindern würde.
Im Streitfall erwarb die Antragstellerin im Jahr 1999 eine Beteiligung zum Preis von 2,4 Mio. DM, die zu ihrem Betriebsvermögen gehörte. Den Kaufpreis entrichtete sie aber erst im Jahr 2006. Das FG lehnte eine Abzinsung der Anschaffungskosten ab.
Abzuzinsen ist jedoch die Kaufpreisverbindlichkeit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG.