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Anspruch auf Umsatzsteuer-Nummer
Das BMF reagiert mit Schreiben vom auf die Rechtsprechung des BFH zum Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Nummer.
BFH-Urteil: Einer natürlichen Person steht eine Umsatzsteuer-Nummer zu, wenn sie ernsthaft erklärt, selbständig tätig zu werden. Diese Erklärung ist regelmäßig in der Abgabe des ausgefüllten Fragebogens zur Betriebseröffnung beim Finanzamt zu sehen. Ausnahme: Ein Anspruch auf eine Umsatzsteuer-Nummer besteht nicht, wenn es sich um einen offensichtlichen Missbrauchsfall handelt, z. B. missbräuchlicher Vorsteuerabzug.
BMF-Schreiben: Das BMF bleibt bei seiner bisherigen Verwaltungspraxis und hält allein die Erklärung des Antragstellers, selbständig tätig zu werden, nicht für ausreichend. Vielmehr sollen Anträge auf umsatz...