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BBK 16/2010 S. 753

Sozialversicherung: Neue Beitragssätze ab

Der Beitragssatz zur [i]Arbeitslosenversicherung 3 %Arbeitslosenversicherung erhöht sich zum von bisher 2,8 % auf 3,0 % . Außerdem soll ab dem der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung [i]Krankenversicherung 15,5 %auf insgesamt 15,5 % steigen (Arbeitgeber-Anteil 7,3 %; Arbeitnehmer-Anteil 8,2 %. Gleichzeitig soll der Arbeitgeber-Beitrag eingefroren werden, so dass zukünftige Erhöhungen allein durch die Arbeitnehmer aufzubringen sind. Weiterhin bleibt den Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, kassenindividuell einkommensunabhängige [i]Zusatzbeiträge unbegrenztZusatzbeiträge von den Arbeitnehmern zu verlangen, deren Höhe ab 2011 nicht mehr beschränkt sein soll.

Hinweis:

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG seit Anfang 2010 kompensiert...

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