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BBK 16/2010 S. 751

Geringfügige Beschäftigung: Neue Meldepflichten

Arbeitnehmer haben die Verpflichtung, gegenüber ihrem Arbeitgeber alle für die Lohnabrechnung erforderlichen Angaben zu machen; dies gilt grundsätzlich auch für geringfügig Beschäftigte. So haben sich beispielsweise die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger mit den Geringfügigkeits-Richtlinien vom darauf verständigt, Arbeitgeber zu verpflichten, Angaben ihrer geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer über weitere Beschäftigungsverhältnisse zu dokumentieren und zu archivieren.

[i]Neue DokumentationspflichtenBundestag und Bundesrat haben nun die Aufnahme konkreter Dokumentationspflichten für geringfügig Beschäftigte in die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) beschlossen . Diese Dokumentationspflichten sollen ab in Kraft treten und umfassen:

  • Die Erklärung eines kurzfristig Beschäftigten über weitere kurzfris...

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