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BBK 16/2010 S. 749

ELENA: Datenübermittlung bei Kündigung und Entlassung von Arbeitnehmern

Die elektronisch zu übermittelnden Daten im Rahmen des ELENA-Verfahrens sind um einen Baustein reicher: Seit dem ist bei Kündigung [i]Neuer Datenbaustein ab 1. 7. 2010oder Entlassung eines Arbeitnehmers der Datenbaustein DBKE zu übermitteln. Dieser Datenbaustein enthält 44 vorgegebene Fragen rund um das Thema Kündigung und Entlassung, die der Arbeitgeber zu beantworten hat. [i]Übermittlung mit nächster AbrechnungDie Übermittlung dieser Daten hat mit der Entgeltabrechnung zu erfolgen, die auf den Ausspruch der Kündigung oder auf den Abschluss des Aufhebungsvertrages folgt.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist außerdem das Ende der Beschäftigung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende zu melden; bei kürzerer Befristung sofort. Im Übrigen ist nun erforderlich, den Datensatz zu übermitteln, sobald ein Arbeitnehmer aus der Ver...

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