Widerruf einer Erlaubnis zur Entnahme von Strom als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
Leitsatz
Eine Selbstbedienungsbäckerei, die überwiegend vorgegarte tiefgekühlte Teiglinge zur Herstellung des überwiegend nach Weiterverarbeitung
als Snacks, belegte Brötchen und ähnliche Waren verkauften Backwerks verwendet, betreibt ein Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes der Klasse 15.81 WZ 2003, so dass ihm die Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom zu erteilen ist.
Bei dieser Herstellung liegt keine nur geringfügige Verarbeitung vor, die keine wirkliche Umwandlung darstellt.
Für diese Abgrenzung trifft die WZ 2003 in den Einleitungen zu Abschnitt D und Unterabschnitt DA eingehende und abschließende
Regelungen.
Das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken des Statistischen Bundesamtes (GP 2002) sowie die zolltariflichen Nomenklaturen
dienen anderen Zwecken als der Abgrenzung zwischen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und anderen Unternehmen.
Fundstelle(n): IAAAD-48375
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.02.2010 - 4 K 411/09 VSt
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.