Reduzierter Zuschlag auf geldwerten Vorteil für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte bei lediglich wöchentlichen Fahrten
Leitsatz
Einer Änderung wegen neuer Tatsachen zuungunsten des Steuerpflichtigen stehen unzureichende Ermittlungen des Finanzamts dann
nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige zugleich unrichtige Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht hat.
Der Ansatz des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung ist nicht um den vollen
Wert für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu erhöhen, wenn tatsächlich diese Fahrten nur an 73 Tagen im Jahr durchgeführt
wurden. Da dem Zuschlag die typisierende Annahme von 15 Fahrten im Monat zugrunde liegt, ist - wenn tatsächlich nur ein- bis
zweimal wöchentlich Fahrten durchgeführt wurden - nur ein entsprechend reduzierter Zuschlag vorzunehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 44 Nr. 1 QAAAD-48355
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.02.2010 - 2 K 2573/08
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