Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen –
Verlust aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils zum Kaufpreis von 1
€
Leitsatz
Das Halbabzugsverbot des
§ 3c Abs. 2 Satz 1
EStG greift hinsichtlich des Verlustes aus der
Veräußerung eines GmbH-Anteils auch dann ein, wenn durch die
Beteiligung nur geringfügige zur Hälfte steuerfreie Einnahmen erzielt
worden sind (hier: Veräußerung zum Kaufpreis von 1 €).
Das Halbabzugsverbot ist als
zulässige typisierende Komplementärregelung zu
§ 3 Nr. 40 EStG
verfassungsgemäß.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EStB 2010 S. 461 Nr. 12 KÖSDI 2010 S. 17059 Nr. 8 KÖSDI 2010 S. 17184 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 35/2010 S. 2762 LAAAD-48348
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.04.2010 - 2 K 2190/07 F
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