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Insolvenzrecht | Keine Haftung des Insolvenzverwalters für unterlassene Freistellung des Arbeitnehmers
Selbst eine Zusage des Insolvenzverwalters, der Arbeitslohn werde ausbezahlt, führt dann nicht zu seiner persönlichen Einstandspflicht, wenn eine Freistellung des Arbeitnehmers unterblieben ist und dieser trotz mehrfacher Angebote zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses nichts unternahm, um eine anderweitige Tätigkeit aufzunehmen, sondern weiter im Betrieb der Gemeinschuldnerin gearbeitet hat.
Zur (vorvertraglichen) Haftung eines vorläufigen Insolvenzverwalters aus einer persönlichen Garantieerklärung als Gewähr für die Auszahlung künftiger Lohnansprüche s. auch .