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Lohnsteuer | Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug
Von den Lohnsteuer-Referatsleitern des Bundes und der Länder wurde erörtert, wie die Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 und § 39b Abs. 4 EStG zu ermitteln ist, wenn aufgrund einer nach ausländischen Gesetzen bestehenden Verpflichtung Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger und Versicherungsunternehmen geleistet werden. Die Frage stellt sich für unbeschränkt (§ 39b EStG) und beschränkt (§ 39d Abs. 3 Satz 4 EStG) steuerpflichtige Arbeitnehmer. Die Ergebnisse gibt das Bayerische Landesamt für Steuern in der Verfügung v. 20. 7. 2010 wieder.