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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 1039/2009

Gesetze: GewStG §§ 7, 9 Nr. 1 S. 2

Höhe der Anschaffungskosten für den Erwerb eines Grundstücks - Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beim Organträger

Leitsatz

Als Anschaffungskosten bei Erwerb eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren sind das Meistgebot zuzüglich der Anschaffungskosten für den Erwerb der Grundschulden abzüglich der Erlöse im Zwangsversteigerungsverfahren anzusetzen.

Ist durch Berücksichtigung eines bestimmten Aufwandsbetrages bei einer Organgesellschaft gesichert, dass der entsprechende Ertrag auf der Seite der Schwester-Organgesellschaft nach der Zusammenrechnung auf der Ebene des Organträgers nicht der Gewerbesteuer unterfällt, so bedarf es zur Vermeidung der Gewerbesteuer, die der entsprechende Ertrag einer Nicht-Organgesellschaft erfahren würde, keiner zusätzlichen gewerbesteuerlichen Begünstigung. Durch die Zusammenrechnung auf der Ebene des Organträgers ist der Gesetzeszweck bereits erreicht.

Fundstelle(n):
DAAAD-47999

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 03.12.2009 - 7 K 1039/2009

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