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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 3366/10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Zuordnung von Darlehenszinsen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

  1. Zinsaufwendungen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur abzugsfähig, wenn sie dem vermieteten Gebäude zugeordnet werden können.

  2. Die Rechtsprechungsgrundsätze zum sog. Zweikontenmodell sind unbeachtlich, wenn es bereits von vornherein an einem wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Zusatzdarlehen und dem Vermietungsobjekt des Steuerpflichtigen fehlt.

Fundstelle(n):
BAAAD-47991

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 03.05.2010 - 3 K 3366/10

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