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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 2066/08

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 S. 1, GewStG § 2 Abs. 1 S. 2, EStG § 15 Abs. 2 S. 1, EStG § 22 Nr. 3, Prostitutionsgesetz § 1 S. 1

Selbstständig ausgeübte Tätigkeit einer Prostituierten nicht gewerbesteuerpflichtig

Leitsatz

Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) vom (BGBl I 2001, 3983) und unter Berücksichtigung des zu „Telefonsex” ergangenen BFH-Urteils (v. , X R 142/95) ist die selbstständig ausgeübte Tätigkeit einer Prostituierten nicht als Gewerbe anszusehen und damit nicht gewerbesteuerpflichtig, sondern führt zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (hier: Streitjahr 2007).

Fundstelle(n):
AAAAD-47987

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Sächsisches FG, Urteil v. 14.04.2010 - 8 K 2066/08

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