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Errichtung und Betrieb von Fotovoltaikanlagen in Frankreich
Wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Aspekte
Der französische Fotovoltaikmarkt steckt im Vergleich zu Deutschland noch in den Kinderschuhen. 2008 betrug das jährliche Marktvolumen erst 84 Megawatt (MW). Jedoch hat sich der französische Umweltrat (Grenelle de l’environnement) im Herbst 2008 zum Ziel gesetzt, in diesem Jahrzehnt massiv in erneuerbare Energie zu investieren. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Frankreich auf 23 % angehoben werden. In diesem Zeitraum soll Frankreich über eine installierte Fotovoltaikleistung von 5,4 Gigawatt (GW) verfügen. Im Folgenden sollen die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Aspekte dargestellt werden, die bei der Errichtung und dem Betrieb von Fotovoltaikfreilandanlagen in Frankreich zu beachten sind.
I. Entwicklung eines Fotovoltaikprojekts
In der Entwicklungsphase werden die Rechte der für die Installation benötigten Bodenfläche gesichert, die behördlichen Genehmigungen eingeholt und die wesentlichen Verträge abgeschlossen. Am Ende der Entwicklungsphase kommt es häufig zur Veräußerung der Projektgesellschaft an einen Projektbetreiber.
1. Gründung einer Projektgesellschaft
[i]Die SAS-Gesellschaft: flexible Struktur und große GestaltungsfreiheitDer Projektentwickl...