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IWB 15/2010 S. 547

Kroatien | Neue Einkommensteuersätze ab 1.7.2010

[i]Grundfreibetrag liegt weiter bei 1.800 HRKDie wichtigsten Änderungen der am 1.7.2010 in Kraft getretenen Steuergesetznovelle (s. Amtsblatt der Republik Kroatien-, Nr. 80/2010) betreffen die neuen Einkommensteuersätze. Sie betragen 12 % auf eine Steuerbasis bis zum Zweifachen des amtlich festgelegten persönlichen Grundeinkommens, 25 % auf die Differenz der Steuerbasis zwischen dem Zweifachen und Sechsfachen dieses Grundeinkommens und 40 % auf die Steuerbasis über dem Sechsfachen dieses Grundeinkommens. Praktisch liegen die Steuersätze derzeit bei 12 % auf ein steuerpflichtiges monatliches Einkommen bis zu 3.600 HRK, bei 25 % auf das betreffende monatliche Einkommen zwischen 3.601 und 10.800 HRK und 40 % auf das betreffende monatliche Einkommen ab 10.801 HRK. Die bisherigen Einkommensteuersätze betrugen 15, 25,...

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