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Einkommensteuer | Verzicht des Kindes auf künftige Pflichtteilsansprüche gegen Zahlung wiederkehrender Leistungen
Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür im Gegenzug von den Eltern wiederkehrende Zahlungen, so liegt darin kein entgeltlicher Leistungsaustausch und keine Kapitalüberlassung des Kindes an die Eltern, so dass in den wiederkehrenden Zahlungen auch kein einkommensteuerbarer Zinsanteil enthalten ist (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 22 EStG).
Der VIII. Senat des (BStBl II S. 809) auf und schloss sich der Auffassung des X. Senats an. Erhält das pflichtteilsberechtigte Kind für den Verzicht auf seinen künftigen Anspruch von seinen Eltern als den potenziellen Erblassern eine Abfindung, handelt es sich nach der BGH-Rechtsprechung bür...