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Abgabenordnung | Erlass von Säumniszuschlägen
Säumniszuschläge, die auf einer materiell rechtswidrigen und deswegen aufgrund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen geänderten Jahressteuerfestsetzung beruhen, sind nach dem aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige insoweit die Aussetzung der Vollziehung der Vorauszahlungsbescheide erreicht hat und die weitere Aussetzung der Vollziehung dieser Beträge nach Ergehen des Jahressteuerbescheids allein an den Regelungen des § 361 Abs. 2 Satz 4 AO und § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO scheitert.
Säumniszuschläge sind bekanntlich die Sanktion für die Missachtung der Pflicht, festgesetzte Steuern bei Fälligkeit zu zahlen, auch wenn die Festsetzung rechtswidrig ist. Will man vermeiden, für rechtswidrig festgesetzte Steuern Säumniszuschläge zahlen zu müssen, muss man sich gegen die s...