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NWB Nr. 32 vom Seite 2531

Zertifizierung von bestehenden Basisrentenverträgen

Beiträge zu Basisrentenverträgen ab dem Veranlagungszeitraum 2010

Antje Wißborn

Mit dem Alterseinkünftegesetz v. wurde ein Sonderausgabenabzug für Beiträge zum Aufbau eines der gesetzlichen Rentenversicherung nachgebildeten privaten Altersvorsorgeprodukts – der Basisrente (sog. „Rürup”-Rente) – eingeführt. Die Bedeutung dieser Art der Altersvorsorge ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, weil sich u. a. die steuerlichen Rahmenbedingungen Jahr für Jahr verbessert haben. Ursprünglich sah das Gesetz vor, dass das Finanzamt für den Sonderausgabenabzug der Beiträge in jedem einzelnen Fall prüfen sollte, ob ein Rentenvertrag die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG genannten und durch BMF-Schreiben konkretisierten Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerlich begünstigten Basisrente erfüllt. Aufgrund der mit dem JStG 2009 vorgenommenen Änderungen werden Beiträge zugunsten von Basisrentenverträgen nur noch anerkannt, wenn diese auf ein zertifiziertes Vertragsmuster geleistet werden. Dies gilt auch für bestehende Verträge. Von einer zentralen Zertifizierungsstelle ist einmalig zu prüfen, ob der Vertrag den Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG entspricht. Nur wenn eine Zertifizierung erteilt wurde, können die Beiträge zu dem entsprechenden Vertrag steuerlich berücksichtigt...

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