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FG Münster Urteil v. - 3 K 3347/07 F

Gesetze: EStG § 12 Nr 5, EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten:

Ausbildungskosten eines Verkehrsflugzeugführers nicht abziehbar

Leitsatz

1) Ausbildungskosten eines Verkehrsflugzeugführers, der zuvor schon eine Ausbildung als Rettungssanitäter abgeschlossen hatte, sind nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, da es sich um eine Erstausbildung handelt.

2) Einem Abzug der Werbungskosten bei dem schon zuvor ausgeübten Dienstverhältnis scheidet aus, da diese nicht im Rahmen dieses Dienstverhältnisses angefallen sind.

Fundstelle(n):
EStB 2010 S. 462 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2010 S. 2354
StBW 2010 S. 643 Nr. 14
StBW 2010 S. 679 Nr. 15
KAAAD-47602

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FG Münster, Urteil v. 06.05.2010 - 3 K 3347/07 F

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