Die für die steuerliche Berücksichtigung des Veräußerungsverlusts erforderliche Einkünfteerzielungsabsicht im Zusammenhang
mit dem Erwerb der wesentlichen Beteiligung fehlt, wenn die Kapitalgesellschaft bei objektiver Beurteilung nicht als Einkunftsquelle,
d. h. zur Erzielung positiver Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder der Anteilsveräußerung i. S. d. § 17 EStG, geeignet war.
Unter Berücksichtigung der Verteilung der Feststellungslast ist bei einer ohne schlüssiges Betriebskonzept zum Zweck der
Entschuldung eines Sportvereins und des Erhalts der Ligalizenz gegründeten GmbH im Zweifel von einem Beteiligungserwerb aus
persönlichen Gründen auszugehen.
Fundstelle(n): FAAAD-47592
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.05.2010 - 14 K 8/08 E
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