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BFH 20.05.2010 IV R 42/08, NWB 31/2010 S. 2434

Einkommensteuer | Entnahmegewinn nach § 6 Abs. 5 EStG 1999

Wird ein Wirtschaftsgut zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft unentgeltlich übertragen, ist nach dem nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 der Teilwert anzusetzen. Gegen die hiermit verbundene Gewinnrealisierung bestehen auch mit Rücksicht darauf keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Gesetzgeber für den Fall, dass ein solcher Übertragungsvorgang nach dem erfolgt, die Fortführung des bisherigen Buchwerts angeordnet hat.

Anmerkung:

Bei der Aufgabe der Regelungen des Mitunternehmererlasses durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) und der teilweisen Wiederherstellung dieser Regelungen durch das StSenkG v. (BGBl 2000 I S. 1433) und das UntStFG v. (BGBl 2001 I S. 3858) wurde das Hin-und-Her des Steuergesetzgebers besonders deutlich. Solche Ausgangslagen gibt es...

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