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Flugreisen: Komplettpreisangaben vor Reisebeginn
Fluggesellschaften und auch Reisevermittler müssen immer den vollen Flugpreis der angebotenen Flüge angeben und dürfen auf zusätzliche Kosten, wie z. B. Steuern und Gebühren, nicht erst in einem späteren Buchungsschritt hinweisen. Das hat das LG Düsseldorf mit seinem Urteil v. - 12 O 173/09 und das entschieden. Mandanten, die häufiger mit dem Flugzeug reisen und dabei auch online buchen, sollten den Inhalt dieser Urteile unbedingt kennen.
Die Urteile des LG Düsseldorf und des LG Leipzig können sie im Volltext oder als Kurzfassung online unter www.dejure.org einsehen.