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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2708/07 EFG 2010 S. 1700 Nr. 20

Gesetze: EStG 2006 § 35a

Erstmalige Gartengestaltung weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig

Leitsatz

Bei der von einem Handwerksbetrieb ausgeführten erstmaligen Gartengestaltung handelt es sich um keine haushaltsnahe Dienstleistung. Im Hinblick auf die allein begünstigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kommt auch eine Berücksichtigung als Handwerkerleistung nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 148 Nr. 3
EFG 2010 S. 1700 Nr. 20
EStB 2011 S. 119 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2010 S. 2435
StBW 2011 S. 247 Nr. 6
GAAAD-47262

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 01.07.2010 - 4 K 2708/07

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