Verdeckte Entnahme eines Grundstücks aus dem
Betriebsvermögen durch kurzfristige Weiterveräußerung an einen
Angehörigen
Bewertung der Entnahme
Leitsatz
1. Eine verdeckte Entnahme i. S. d.
§§ 5 Abs. 6, 4 Abs. 1 S. 2 EStG liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut
aus dem Vermögen eines Einzelunternehmens in das Privatvermögen des
Betriebsinhabers oder einer diesem nahestehenden Person übertragen wird,
für die Übertragung kein angemessenes Entgelt bezahlt wird und
für eine Übertragung ohne angemessenes Entgelt keine betriebliche
Veranlassung besteht.
2. Erwirbt der Steuerpflichtige ein
Grundstück und veräußert er dieses bereits wenige Monate
später an seinen Vater zu einem Preis weiter, der deutlich unter der Summe
aus Anschaffungskosten, Kosten des Abbruchs der aufstehenden Fabrikhalle sowie
bislang aufgewendeten Kosten für die Errichtung teilfertiger
Doppelhaushälften liegt, so liegt eine verdeckte Entnahme vor.
3. Die verdeckte Entnahme des
Grundstücks ist mit der Differenz zwischen dem als Summe aus
Anschaffungskosten, Anschaffungsnebenkosten, Abbruchkosten und bislang
aufgewendeten Herstellungskosten zu ermittelnden Teilwert einerseits und der
vom Vater erhaltenen Gegenleistung andererseits zu bewerten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2010 S. 673 Nr. 15 UAAAD-47240
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