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BFH 06.11.2001 VI R 54/00

Lohnsteuer; | Kostenübernahme durch Arbeitgeber für privates Kfz des Arbeitnehmers (§§ 8, 19, 38, 40, 42d EStG)

Erstattet der ArbG dem AN für dessen eigenen Pkw sämtliche Kosten, wendet er Barlohn und nicht einen Nutzungsvorteil i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG zu (). Der ArbG kann einem AN nur dann die Möglichkeit einräumen, ein Kfz zu privaten Zwecken nutzen zu können, wenn er über die Nutzung des betreffenden Kfz verfügen kann. Die Übernahme der Kosten für ein privates Kfz des AN führt jedoch nicht zu einer Übertragung der Nutzungsbefugnis auf den ArbG, wie das beim Abschluss eines Mietvertrags oder Leasingvertrags der Fall sein kann.

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