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IWB Nr. 14 vom Seite 510

Kommission schützt Recht der Steuerzahler auf MwSt-Erstattungen

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission v. 15.7.2010 - IP/10/950

[i] http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_en.htm Die Kommission verabschiedete am einen Vorschlag zur Verlängerung der Frist für die Beantragung von MwSt-Erstattungen für 2009. Da einige Mitgliedstaaten das neue MwSt-Erstattungsverfahren, das am in Kraft getreten ist, erst spät umgesetzt haben, schlägt die Kommission vor, Steuerzahlern mehr Zeit für die Beantragung ihrer MwSt-Erstattung einzuräumen. Gleichzeitig schlägt sie vor, bestimmte Merkmale der einzelstaatlichen Web-Portale für MwSt-Erstattungen zu harmonisieren, damit sie interoperabler und für Steuerzahler leichter zugänglich sind.

Die [i]Inkrafttreten der Erstattungsrichtlinie am 1.1.2010MwSt-Erstattungsrichtlinie ist am in Kraft getreten. Sie regelt die Erstattung der Mehrwertsteuer auf Betriebsausgaben, die Steuerpflichtige in einem Mitgliedstaat gezahlt haben, in dem sie nicht ansässig sind. Mit der Richtlinie wurde ein elektronisches System eingeführt, bei dem der Steuerpflichtige seinen Erstattungsantrag über ein Web-Portal des Mitgliedstaates stellt, in dem er ansässig ist. Die Mitgliedstaaten mussten ihr Web-Portal am online schalten.

Einige Mitgliedstaaten richteten ihr Web-Portal jedoch zu spät ein, andere hatten technische Proble...

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