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Abgabenrecht | Haftung des Eigentümers für Abfallgebühren des Mieters
Der Eigentümer und Vermieter eines Hausgrundstücks haftet sekundär für Abfallgebühren seines Mieters, wenn sie nach Erlass eines wirksamen Gebührenbescheids nicht erfolgreich beigetrieben werden können. Im Streitfall musste der Eigentümer die Kosten für Abfallcontainer zur Entsorgung von Sperrmüll von über 800 € übernehmen; der Mieter bezog Sozialleistungen, die nicht pfändbar waren. Das Risiko, dass ein Mieter nicht leistungsfähig ist, trage, so das Gericht, nicht die Allgemeinheit.