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Insolvenzrecht | Grenzen für Nachforderungsverlangen des Verwalters nach Gebührenfestsetzung
Die Festsetzung der Verwaltervergütung im Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverfahren entfaltet materielle Rechtskraft für den Vergütungsanspruch als solchen und seinen Umfang; die Berechnungsgrundlage und der Vergütungssatz einschließlich der hierbei bejahten oder verneinten Zu- oder Abschläge als Vorfragen erwachsen dagegen nicht in Rechtskraft. Ein Zweitverfahren mit dem Ziel einer höheren Verwaltervergütung kann daher nicht auf Umstände gestützt werden, die bereits im Erstverfahren geltend gemacht worden sind oder hätten geltend gemacht werden können. Im streitigen Fall durfte das Amtsgericht daher Zuschläge des Verwalters für Arbeitnehmerangelegenheiten und die lange Verfahrensdauer ablehnen.