Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Inländischer Erwerb nach französischem Güterrecht
Der Erwerb inländischer Wirtschaftsgüter durch Anwachsung aufgrund französischen Ehegüterrechts im Todesfall („clause d'attribution” gem. Art. 1526, 1524 Code Civil) führt nach dem zu einem Erwerb von Todes wegen i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Die Existenz eines inländischen Betriebsunternehmens begründet im Falle der Betriebsaufspaltung einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die inländische Besteuerung in Form der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht, auch wenn das Besitzunternehmen seine Geschäftsleitung im Ausland haben mag.