Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen und Beweismittel
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAD-46372 Der NWB KAAAD-45068 entschieden, dass aufgrund aller objektiven Umstände abzuschätzen ist, wie das Finanzamt in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts entschieden hätte, wenn zu der umstrittenen Rechtslage weder Rechtsprechung des BFH noch bindende Verwaltungsanweisungen vorliegen. Wegen dieser „breiten” Entscheidungsgrundlage wird wohl die Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache oder eines neuen Beweismittels regelmäßig erweislich sein.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 30/2010 S. 2366.
Die Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 AO
[i]Rechtserheblichkeit …Seit dem Beschluss des Großen Senats des (BStBl 1988 II S. 180) vertritt die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung die Auffassung, dass ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen nur aufgehoben oder geändert werden darf, wenn das Finanzamt bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel anders entschieden hätte. Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 AO scheidet hingegen aus, wenn die Unkenntnis der später bekannt gewordenen Tatsache für die ursprüngliche Veranlagung nicht ursächlich (rechtserheblich) gewesen ...