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NWB Nr. 30 vom Seite 2365

Vereinfachungen des Umwandlungsrechts geplant

[i]Regierungsentwurf unter http://www.bmj.bund.de/files/-/4608/GE_Änderung_Umwandlungsgesetz.pdfDas Bundeskabinett hat am eine Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) beschlossen. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes dient vor allem der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum umgesetzt werden muss. Das Verfahren bei Verschmelzungen und Spaltungen soll damit vereinfacht, die Kosten der Umwandlung reduziert werden.

[i]Lockerung der Informationspflichten und des Squeeze-outInsbesondere die Vorbereitung von Hauptversammlungen, die über die Umwandlung beschließen sollen, wird erleichtert. Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre dürfen auf elektronischem Wege bereitgestellt werden, und den Unternehmen wird die Möglichkeit eröffnet, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten. Bei der Verschmelzung einer 100 %igen Tochter- auf die Muttergesellschaft kann noch weitergehend auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden. Bei Verschmelzungen von Tochter- auf Muttergesellschaften, die mindestens 90 % der Anteile der Tochter halten, werden die Regeln zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gelockert, wenn der Squeeze-out im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Verschmelzung der Tochter- auf die Muttergesellschaft vollzogen wird. Ferner sollen ein Verschmelzungsberich...

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