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Vertretungsberechtigung des Steuerberaters im Sozialversicherungsrecht
Erste Rechtsprechung zum RDG
Steuerberater sind immer wieder in sozialversicherungsrechtliche Überprüfungen von Beschäftigungsverhältnissen ihrer Mandanten eingebunden. Sei es, dass sie von sich aus hierzu tätig werden oder ihr Mandant sie um Hilfe bittet. Die Frage ist indes, in welchem Umfang sie u. a. für Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Prüfverfahrens tätig werden dürfen.
I. Ausgangslage
[i]Verhältnis RBerG zu RDGMit dem Thema hat sich zuletzt Ehlers (vgl. NWB F. 30 S. 1723) unter Bewertung des am in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ausführlich befasst. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) das Rechtsdienstleistungsgesetz überlagert und damit eine Vertretung der steuerberatenden Berufe nicht in Betracht kommt.
[i]BGH: Steuerberater muss auf Rechtsanwalt verweisenDem ist der BGH in zwei Entscheidungen v. - IX ZR 246/02 NWB IAAAC-00574 und v. - IX ZR 222/06 NWB ZAAAC-83198 gefolgt. Danach muss der Steuerberater bei sich aufdrängenden sozialversicherungsrechtlichen Fragen seinem Mandanten anheim geben, einen mit den notwendigen Erfahrungen ausgestatteten Rechtsanwalt aufzusuchen.
[i]SG Aachen: generell unzulässige BeratungNeuerdings vertritt das SG Aachen in einem umfassend begründeten Urteil v. - S 6 R 217/08, nrkr. ( LSG NRW Az. L 13 P 186/09) die Auffassung, dass eine sozialversicherungsrechtliche Tätigkeit...