Ermäßigter Steuersatz für Eintrittsgelder zu einem jährlich am selben Ort stattfindenden Volksfest
Veranstalter als Schausteller
Aufführung von Livemusik als Konzert
Leitsatz
1. Die Eintrittsgelder für ein einmal jährlich am selben Ort veranstaltetes Fest, bei dem es zu Schaustellungen, Musikaufführungen
und unterhaltenden Vorstellungen durch die beauftragten Künstler als Subunternehmer kommt, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz
auch dann, wenn der Veranstalter mit seiner Veranstaltung zwar nicht von Ort zu Ort zieht, der Charakter der Veranstaltung
aber demjenigen einer von Ort zu Ort ziehenden Veranstaltung deshalb entspricht, weil nach Beendigung der Veranstaltung der
öffentliche Straßenbereich und andere Veranstaltungsflächen wieder freigegeben und die Bühnen sowie sonstige Aufbauten entfernt
werden müssen.
2. Die Aufführung von Livemusik erfüllt die Anforderungen, die an ein Konzert i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG gestellt
werden.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1391 Nr. 22 KÖSDI 2011 S. 17313 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2010 S. 3436 GAAAD-46251
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.04.2010 - 5 K 7215/06 B
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