Unterhaltsleistungen an Tochter als außergewöhnliche Belastungen
Leitsatz
Nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG erfolgt eine Ermäßigung der Einkommensteuer durch einen Abzug von Aufwendungen, wenn diese einem
Steuerpflichtigen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber
unterhaltsberechtigten Person erwachsen. Voraussetzung ist dabei nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG, dass die unterhaltene Person
kein oder nur geringes Vermögen besitzt. Ob die unterhaltene Person kein oder nur geringes Vermögen hat, ist unabhängig von
der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAD-46248
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.09.2009 - 1 K 1343/08
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