Berechnung des Ablösungsbetrags der gestundeten
Schenkungsteuer nach § 25 Abs. 1 S. 3 ErbStG im Falle eines
Gesamtgläubigern zustehenden lebenslangen Nießbrauchsrechts
Leitsatz
1. Wurde ein Grundstück unter
Vorbehalt eines lebenslänglichen Nießbrauchsrechts zugunsten von
zwei Gesamtgläubigern geschenkt, darf die zur Ablösung der
gestundeten Schenkungsteuer nach § 25 Abs. 1 S. 3 ErbStG zu zahlende Summe
nicht bezogen auf jeden Gesamtgläubiger getrennt berechnet werden (gegen
Auffassung der Finanzverwaltung in gleichlautenden Ländererlassen).
Vielmehr ist zur Berechnung des Kapitalwertes des Nießbrauchs und des
Ablösungsbetrages das Lebensalter und das Geschlecht derjenigen Person
maßgebend, für die sich der höchste Vervielfältiger i. S.
d. § 14 BewG ergibt.
2. Auch der Abzinsungsfaktor für
die Errechnung des Ablösungsbetrages i. S. d. § 25 Abs. 1 S. 2 ErbStG
(Vervielfältiger zu § 12 Abs. 3 BewG) richtet sich nach der
statistischen Lebenserwartung des längerlebenden Nutzungsberechtigten.
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 28 Nr. 1 EFG 2010 S. 1624 Nr. 19 KÖSDI 2010 S. 17191 Nr. 11 KÖSDI 2011 S. 17315 Nr. 2 UVR 2010 S. 265 Nr. 9 PAAAD-46222
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.05.2010 - 14 K 14168/08
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