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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 329/07 EFG 2010 S. 1939 Nr. 22

Gesetze: UStG § 15 Abs. 4

Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle mit Geldspielgeräten und anderen Unterhaltungsgeräten

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

  2. Zur Aufteilung nicht direkt den steuerfreien oder den steuerpflichtigen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG.

  3. Der Unternehmer kann die nicht abziehbaren Teilbeträge grundsätzlich im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln; es ist Sache des Unternehmers, zu entscheiden, welche Schätzungsmethode er wählt.

  4. Die vom Unternehmer gewählte Methode ist auch dann zu Grunde zu legen, wenn mehrere „sachgerechte” Aufteilungsmethoden in Betracht kommen.

  5. Die Aufteilung von Vorsteuern nach einem Flächenschlüssel, die im Zusammenhang mit Raumkosten angefallen sind, stellt grundsätzlich einen sachgerechten Aufteilungsmaßstab dar.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1939 Nr. 22
KÖSDI 2011 S. 17274 Nr. 1
BAAAD-46205

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.05.2010 - 16 K 329/07

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