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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 290/09 EFG 2010 S. 1936 Nr. 22

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a

Steuerbegünstigte Leistungen eines Musikers

Leitsatz

  1. Umsätze eines Musikers auf Veranstaltungen unterliegen als Konzerten vergleichbare Darbietungen eines ausübenden Künstlers dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

  2. Der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes steht nicht entgegen, dass der Stpfl. nicht selbst als Veranstalter auftritt, sondern seine Leistungen gegenüber Veranstaltern erbringt.

  3. Der Begriff „Konzerte” ist nicht auf Orchesterkonzerte beschränkt; darunter sind vielmehr Aufführungen von Musikstücken zu verstehen, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden.

  4. Auch Pop- und Rockkonzerte, die den Besuchern die Möglichkeit bieten, zu der im Rahmen des Konzerts dargebotenen Musik zu tanzen, können Konzerte sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1936 Nr. 22
KÖSDI 2011 S. 17313 Nr. 2
RAAAD-46204

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.05.2010 - 16 K 290/09

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