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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 3912/07 G EFG 2010 S. 1776 Nr. 21

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GewStG § 7

Abzug von Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben

Leitsatz

Ein Darlehen, das zur Finanzierung der Abführungsverpflichtung an den Organträger aufgenommen wird, ist nicht – mit der Folge der Abziehbarkeit der Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben – dem Sonderbetriebsvermögen II der Organgesellschaft als Gesellschafterin einer GbR zuzuordnen, wenn der abzuführende Einbringungsgewinn aus der Begründung der GbR-Beteiligung auf der Ausübung eines Wahlrechts (Teilwertaufdeckung) beruht und nicht i. S. einer unmittelbaren Veranlassung durch die Beteiligung mit der GbR-Gründung zwangsläufig verknüpft ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1776 Nr. 21
AAAAD-46198

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.04.2010 - 15 K 3912/07 G

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