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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 10065/07

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Zu den Voraussetzungen einer vGA bei Verrechnungskonten – Hinzuschätzungen und Aufwendungen einer GmbH im persönlichen Interesse ihres Gesellschafters

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer vGA i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.

  2. An der für die Annahme einer vGA erforderlichen Vorteilszuwendung fehlt es, wenn die KapG an ihren Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person etwas leistet und von vornherein feststeht, dass es sich um eine Kreditgewährung seitens der Gesellschaft handelt. Eine solche ist i.d.R. anzunehmen, wenn die GmbH Verrechnungskonten für ihre Gesellschafter führt.

  3. Ist eine Kassenführung nicht ordnungsgemäß, darf das FA Hinzuschätzungen vornehmen. In Höhe der Hinzuschätzungen der GmbH können vGA an den Anteilseigner gegeben sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-46193

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.08.2009 - 10 K 10065/07

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